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BGH, 12.04.1995 - 2 StR 149/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel - Verzicht - Anfechtung - Widerruf - Rücknahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
- BGH, 09.05.1988 - 3 StR 161/88
Rüge der Verletzung sachlichen Rechts nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 12.04.1995 - 2 StR 149/95
Der wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) kann nicht widerrufen, angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 4 und 5). - BGH, 02.03.1988 - 2 StR 46/88
Widerruf eines wirksam erklärten Rechtmittelverzichts
Auszug aus BGH, 12.04.1995 - 2 StR 149/95
Der wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) kann nicht widerrufen, angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 4 und 5). - BGH, 04.08.1987 - 5 StR 337/87
Möglichkeit der Rückgängigmachung der Zurücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 12.04.1995 - 2 StR 149/95
Der wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) kann nicht widerrufen, angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 4 und 5).